Downloads / wichtige Dokumente
  1. Benötige ich eine Zentrifuge, um in das Labor einschicken zu können?
    Nein, eine Zentrifuge ist nicht zwingend erforderlich. Es gibt jedoch Werte (z.B. Homocystein, Glucose, Kalium…), die im Vollblut schnell instabil werden. Die Messwerte können dann vereinzelt vom tatsächlichen Ergebnis abweichen. Daher empfehlen wir generell die Benutzung einer Zentrifuge. Wir können Ihnen sogar dabei behilflich sein, eine Zentrifuge kostengünstig zu erwerben.

  2. Muss ich mich vertraglich an das Labor binden?
    Nein, Sie arbeiten vollkommen frei mit uns zusammen. Sie können uns mehrere Proben täglich schicken, aber auch Pausen von mehreren Monaten zwischen den Einsendungen haben – dies spielt keine Rolle. Die Partnerschaft an sich ist und bleibt für Sie kostenlos.

  3. Ich habe Fragen zu den Therapieempfehlungen, gibt es vielleicht nähere Informationen dazu?
    Ja, gibt es. Schauen Sie bitte mal auf unserer Homepage vorbei. Dort finden Sie im Kundencenter Dokumente zum Download. Dabei sind auch Informationen zu den Therapievorschlägen.

  4. Ich möchte nach einiger Zeit für meine Patienten Kontrolluntersuchungen durchführen lassen. Was gibt es dabei zu beachten?
    Die Entscheidung, den Therapieerfolg durch eine Kontrolluntersuchung zu überwachen, ist absolut richtig. Zu beachten ist, dass im Falle der Anforderung einer Befundung, diese bei Kontrolluntersuchungen 8,00 € zusätzlich kostet, da der Arbeitsaufwand deutlich höher ist. Die Untersuchung des Labors entspricht natürlich immer unseren regulären Preisen und wird nicht davon beeinflusst.

  5. Ich habe gehört, dass  ein Therapeut einen Verdienst durch Blutuntersuchungen erlangen kann. Ist dies denn überhaupt erlaubt?
    Dies ist in Deutschland so nicht vorgesehen, aber je nach Parameter sehr eingeschränkt möglich. Es ist lediglich gestattet, dass ein Therapeut am Basislabor (O1 Leistungen) verdienen kann, bei allen übrigen Leistungen (O3) ist dies nicht vorgesehen. Unsere Abrechnungsstelle weiß um die Thematik und kann auf Ihren Wunsch hin die Parameter splitten und getrennt abrechnen. Der Patient wird in keinem Fall zusätzlich belastet, er zahlt nur das, was er in Auftrag gegeben hat und der offiziellen Gebührenordnung entspricht.
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